Der Begriff Indikationsimpfung bezeichnet alle Impfungen, welche im Gegensatz zu Standardimpfungen nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. für bestimmte Risikogruppen mit einem erhöhten Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie zum Schutz Dritter empfohlen werden. Die Empfehlungen werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut ausgesprochen. Ob und wann Indikationsimpfungen verabreicht werden, hängt von ärztlichen Einzelfallentscheidungen ab, welche die Lebenssituation und den aktuellen Gesundheitszustand eines Patienten oder einer Patientin berücksichtigen.
Impfempfehlungen und Anwendungshinweise
Die STIKO ist ein unabhängiges Expertengremium, welches im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert ist und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) alle 3 Jahre berufen wird. Die Kommission spricht unter anderem in regelmäßigen Abständen Empfehlungen zur spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten aus. Insbesondere beinhalten die Ausführungen auch Angaben, welche internen und externen Faktoren als Indikation für einzelne Schutzimpfungen gelten sollten.
Für ihre Empfehlungen legt die Kommission eine medizinisch-epidemiologische Risiko-Nutzen-Abschätzung auf der Grundlage der besten aktuell verfügbaren Evidenz zugrunde. Die STIKO-Empfehlungen beeinflussen maßgeblich, ob eine Schutzimpfung als Pflichtleistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird oder nicht.
Ergänzend zum Standardimpfkalender gibt die STIKO Empfehlungen zu Impfungen des Erwachsenenalters sowie zu Indikationsimpfungen (einschließlich Berufs- und Reiseimpfungen) sowie Auffrischimpfungen für alle Altersgruppen heraus. Zusätzlich werden von Arbeitsgruppen aus Experten der zuständigen medizinischen Fachgesellschaften, den Mitarbeitern des RKI und Mitgliedern der STIKO Anwendungshinweise erarbeitet. Ein Beispiel hierfür sind die Anwendungshinweise zum Impfen von Personen mit Immundefizienz.
Indikationskategorien
Die STIKO empfiehlt bestimmte Indikationsimpfungen bei besonderer epidemiologischer Situation oder Gefährdung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Darüber hinaus gelten ein erhöhtes berufliches oder reisebedingtes Expositionsrisiko als Sonderfälle für Indikationsimpfungen. Darauf basierend lassen sich drei Kategorien für Personen bzw. Indikationsimpfungen formulieren:
- Eine Person hat aufgrund ihrer persönlichen Situation (Vorerkrankungen, Angewohnheiten etc.) ein im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhtes Risiko, mit einem Krankheitserreger in Kontakt zu kommen oder einen schweren Krankheitsverlauf zu erleiden. Zusätzlich umfasst diese Kategorie nahe Kontaktpersonen, die ohne die entsprechende Impfung ein Infektionsrisiko für Risikopatienten darstellen könnten.
- Eine Person hat aufgrund ihres Berufs ein erhöhtes Erkrankungsrisiko, da sie beispielsweise öfter als gewöhnlich mit einem Erreger in Kontakt kommt.
- Eine Person hält sich längere Zeit in einer Region auf, in der bestimmte Erreger gehäuft vorkommen, oder plant eine Reise in ein solches Endemiegebiet.
Die nachfolgenden Listen geben getrennt nach Risiko-Kategorien wieder, welche Indikationsimpfungen unter welchen Bedingungen von der STIKO empfohlen werden (Stand 2021).
Individuell erhöhtes Risiko (nicht beruflich oder reisebedingt)
Es gibt verschiedene Gründe, warum das individuelle Infektionsrisiko einer Person erhöht sein kann. In vielen Fällen ist die Ursache eine Vorerkrankung, welche das Immunsystem schwächt und die Patienten anfälliger für opportunistische Infektionen macht. Zusätzlich kann auch eine immunsuppressive Therapie die körpereigene Abwehr schwächen. Personen mit Immundefizienz leiden im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung häufiger an Infektionskrankheiten und erleiden einen schwereren Verlauf. Die STIKO empfiehlt daher einen möglichst weitreichenden Impfschutz. Weitere Personen, für welche bestimmte Indikationsimpfungen empfohlen werden, sind darüber hinaus Menschen ab einem bestimmten Lebensalter sowie schwangere Frauen.
Berufliches Risiko
Einige Berufsgruppen haben aufgrund ihrer Tätigkeit ein erhöhtes Expositionsrisiko für verschiedene Krankheitserreger. Die STIKO legt hierbei u. a. die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zugrunde.
Reiseimpfungen
Das Expositionsrisiko gegenüber bestimmten impfpräventablen Erkrankungen ist auf Auslandsreisen erhöht. Außerdem können Infektionserreger nach Deutschland importiert oder ins Reiseland exportiert werden. Der Schutz durch Reiseimpfungen gilt daher als elementarer Bestandteil der Gesundheitsvorsorge für den Auslandsaufenthalt und ist außerdem von besonderem öffentlichen Interesse. Die STIKO gibt daher Empfehlungen für Reisende sowie für Personen, die sich längere Zeit in bestimmten Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko aufhalten.
Einzelnachweise


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